Industrieböden müssen eine für die vorgesehene Verkehrsbelastung ausreichende Tragfähigkeit aufweisen. Sie müssen ausreichend verschleißfest sein, wenn sie mit
Flurförderzeugen befahren werden. In Fahrgassen von Hochregallagern sind besonders ebene Fußböden erforderlich. Je nach Einsatzgebiet müssen Industrieböden beständig sein, wenn sie mit diversen Chemikalien und/oder Lösungsmitteln in Kontakt kommen.
In explosionsgefährdeten Räumen oder in Produktions
– und Lagerhallen für elektronische Geräte muss der Fußboden ableitfähig ausgeführt werden.
Beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen ist durch den Fußboden sicher zu
stellen, dass die Stoffe nicht ins Grundwasser gelangen können.
Wenn außer der industriellen Nutzung Aufenthaltsräume wie Büros im selben Gebäude untergebracht sind, kann es nötig sein, den Fußboden schalldämmend auszuführen.
Anforderungen an die Wärmedämmung treten auf; der Industrieboden kann zur Beheizung genutzt werden. In Arbeitsbereichen muss der Fußboden rutschsicher
ausgeführt werden. Diese Liste könnte erweitert wer den. Sie zeigt, dass Industrieböden vielen Beanspruchungen ausgesetzt sind und spezielle Eigenschaften abdecken
müssen, die im Einzelfall bei der Auswahl des geeigneten Fußbodens zu berücksichtigen sind.
Normativ ist der Einsatz von Industrieböden nur für Industrieestriche in DIN 18560-7 „Estriche im Bauwesen – Teil 7: Hochbeanspruchbare Estriche
(Industrieestriche)“ geregelt. Die Norm enthält Angaben zu Magnesia-, Gussasphalt-, Kunstharz- und zementgebundenen Hartstoffestrichen.
Außer den genannten Estrichen können kunstharzmodifizierte Zementestriche und Bitumenemulsionsestriche, abhängig von der Beanspruchung des Fußbodens, zur Anwendung
kommen. Häufig werden monolithische Betonböden, in der Regel in Verbindung mit Oberflächenvergütung (Hartstoffeinstreuung oder Hartstoffestrich) oder als Stahlfaserbeton, eingesetzt.